Tierschutz

Um eine Überforderung der Pferde zu verhindern, finden vor und nach dem Ritt, sowie über die Strecke verteilt Kontrollen durch Tierärzte statt, bei denen die Reittauglichkeit des Tieres überprüft wird. Ein Pferd gilt als reittauglich, wenn es nach Meinung des Tierarztes die vor ihm liegende Strecke, mindestens aber 20 km unter dem Reiter und mit der Ausrüstung zurücklegen kann, ohne Schäden zu erleiden oder Schmerzen zu ertragen. Das gilt auch für die Nachuntersuchung.
20 Minuten nach Ankunft in einer Tierarztkontrolle oder im Ziel darf die Pulsfrequenz des Pferdes 64 Schläge pro Minute nicht überschreiten, da dieser Wert international als Grenzwert für kreislaufmässige Überforderung gilt. Die meisten Pausen sind bei heutigen Distanzwettbewerben als VetGates organisiert, d.h. die Pause beginnt erst bei Vorstellung des Pferdes mit Puls 64 oder darunter. Bei einem Ritt von 80 km sind meist 2-3 Pausen von jeweils rund 30 Minuten Länge üblich. Außerdem werden Muskulatur, Stoffwechsel und Gangwerk der Pferde überprüft, und das Pferd im Falle erkennbarer Überforderung oder Verletzung vom Wettbewerb ausgeschlossen. Der Abtransport des Tieres wird so lange verzögert, bis der Arzt dieses formell freigibt.

Quelle: Wikipedia