Teilnahme an CEN-Ritten/Fahrten

Die Qualifikationen vom Reiter/Fahrer und die Vorraussetzungen des Pferdes zur Teilnahme an nationalen Distanzritten oder -fahrten (CEN) in Deutschland legt der dafür zuständige Verein Deutscher Distanzreiter und -fahrer e.V. (VDD) in seinem VDD-Reglement fest. Hier findet ihr eine Auflistung der Anforderungen an Pferd und Reiter, die es auf dem Weg von einer Einführungsveranstaltung bis zum Hundertmeiler (160 km) zu beachten gilt (VDD-Qualifikationsweg für Reiter ab dem 1. Januar 2018.) Distanzveranstaltungen sind für alle Pferde und für alle Reiter/Fahrer offen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

 

Einführungsritte /-fahrten (ER/EF)

Streckenlänge:

  • 25-40 km

Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen:

  • keine

Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte:

  • keine

Pferd:

  • Mindestalter 5 Jahre
  • Zahnwechsel abgeschlossen
  • frei von ansteckenden Krankheiten
  • Tierhaftpflichversicherung
  • vorhandener Equidenpass


Kurze Distanzritte /-fahrten (KDR/KDF) oder Tagesstrecke Mehrtagesritt

Streckenlänge:

  • 41-60 km

Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen:

  • keine

Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte:

  • keine

Pferd:

  • Mindestalter 6 Jahre
  • Zahnwechsel abgeschlossen
  • frei von ansteckenden Krankheiten
  • Tierhaftpflichversicherung
  • vorhandener Equidenpass


Qualifikation Stufe 1:

Mittlere Distanzritte /-fahrten (MDR/MDF) oder Tagesstrecke Mehrtagesritt

Streckenlänge:

  • 61-80 km

Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen:

  • Distanzseminar und 1 Ritt von 40-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)

ODER

  • Reitpass und 2 Ritte von 40-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)

ODER

  • RA5 + Reitpass und 1 Ritt von 40-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)

Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte:

  • 3 Ritte von 40-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)

Pferd:

  • Mindestalter 6 Jahre
  • Zahnwechsel abgeschlossen
  • frei von ansteckenden Krankheiten
  • Tierhaftpflichversicherung
  • vorhandener Equidenpass

 


 

Qualifikation Stufe 2:

Lange Distanzritte /-fahrten I (LDR/LDF) oder Tagesstrecke Mehrtagesritt

Streckenlänge:

  • 81-119 km

Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen:

  • Distanzabzeichen 1 und 2 Ritte von 61-80 km (nicht schneller als 16 km/h) in der Wertung

Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte:

  • 3 Ritte von 61-80 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)

Pferd:

  • Mindestalter 7 Jahre
  • Zahnwechsel abgeschlossen
  • frei von ansteckenden Krankheiten
  • Tierhaftpflichversicherung
  • vorhandener Equidenpass

 

Qualifikation Stufe 3:

Lange Distanzritte /-fahrten II (LDR/LDF)

Streckenlänge: 

  • 120-160 km

Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen:

  • Distanzabzeichen 2 und 2 Ritte von 81-119 km (nicht schneller als 16 km/h) in der Wertung

Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte:

  • 3 Ritte von 81-119 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)

Pferd:

  • Mindestalter 7 Jahre
  • Zahnwechsel abgeschlossen
  • frei von ansteckenden Krankheiten
  • Tierhaftpflichversicherung
  • vorhandener Equidenpass

 


 

Die einmal erlangte Qualifikation eines Reiters gilt lebenslang. Es gilt Bestandsschutz bis zum 1. Januar 2018.

Definition Bestandschutz:
Alle Reiter, die bis zum Stichtag 1. Januar 2018 mindestens einen 120 km-Ritt (120 km als Tagesstrecke) oder 2.000 Gesamtkilometer in der Wertung beendet haben, sind von dem vorstehenden Qualifikationsweg (Qualifikation Stufe 1 – 3) befreit. Eine Befreiung des Qualifikationswegs bedeutet sofortige Startzulassung auf allen Streckenlängen bis zu 160 km. Alle anderen Reiter durchlaufen die Qualifikation ab dem aktuell erreichten Status, eine Requalifikation für den bereits erreichten Status ist nicht erforderlich.