Die Qualifikationen vom Reiter/Fahrer und die Vorraussetzungen des Pferdes zur Teilnahme an nationalen Distanzritten oder -fahrten (CEN) in Deutschland legt der dafür zuständige Verein Deutscher Distanzreiter und -fahrer e.V. (VDD) in seinem VDD-Reglement fest. Hier findet ihr eine Auflistung der Anforderungen an Pferd und Reiter, die es auf dem Weg von einer Einführungsveranstaltung bis zum Hundertmeiler (160 km) zu beachten gilt (VDD-Qualifikationsweg für Reiter ab dem 1. Januar 2018.) Distanzveranstaltungen sind für alle Pferde und für alle Reiter/Fahrer offen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
Einführungsritte /-fahrten (ER/EF)
Streckenlänge:
- 25-40 km
Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen:
- keine
Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte:
- keine
Pferd:
- Mindestalter 5 Jahre
- Zahnwechsel abgeschlossen
- frei von ansteckenden Krankheiten
- Tierhaftpflichversicherung
- vorhandener Equidenpass
Kurze Distanzritte /-fahrten (KDR/KDF) oder Tagesstrecke Mehrtagesritt
Streckenlänge:
- 41-60 km
Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen:
- keine
Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte:
- keine
Pferd:
- Mindestalter 6 Jahre
- Zahnwechsel abgeschlossen
- frei von ansteckenden Krankheiten
- Tierhaftpflichversicherung
- vorhandener Equidenpass
Qualifikation Stufe 1:
Mittlere Distanzritte /-fahrten (MDR/MDF) oder Tagesstrecke Mehrtagesritt
Streckenlänge:
- 61-80 km
Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen:
- Distanzseminar und 1 Ritt von 40-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)
ODER
- Reitpass und 2 Ritte von 40-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)
ODER
- RA5 + Reitpass und 1 Ritt von 40-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)
Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte:
- 3 Ritte von 40-60 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)
Pferd:
- Mindestalter 6 Jahre
- Zahnwechsel abgeschlossen
- frei von ansteckenden Krankheiten
- Tierhaftpflichversicherung
- vorhandener Equidenpass
Qualifikation Stufe 2:
Lange Distanzritte /-fahrten I (LDR/LDF) oder Tagesstrecke Mehrtagesritt
Streckenlänge:
- 81-119 km
Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen:
- Distanzabzeichen 1 und 2 Ritte von 61-80 km (nicht schneller als 16 km/h) in der Wertung
Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte:
- 3 Ritte von 61-80 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)
Pferd:
- Mindestalter 7 Jahre
- Zahnwechsel abgeschlossen
- frei von ansteckenden Krankheiten
- Tierhaftpflichversicherung
- vorhandener Equidenpass
Qualifikation Stufe 3:
Lange Distanzritte /-fahrten II (LDR/LDF)
Streckenlänge:
- 120-160 km
Erforderliche Nachweise Reiter über Abzeichen:
- Distanzabzeichen 2 und 2 Ritte von 81-119 km (nicht schneller als 16 km/h) in der Wertung
Erforderliche Nachweise Reiter über Ritte:
- 3 Ritte von 81-119 km in der Wertung (nicht schneller als 16 km/h)
Pferd:
- Mindestalter 7 Jahre
- Zahnwechsel abgeschlossen
- frei von ansteckenden Krankheiten
- Tierhaftpflichversicherung
- vorhandener Equidenpass
Die einmal erlangte Qualifikation eines Reiters gilt lebenslang. Es gilt Bestandsschutz bis zum 1. Januar 2018.
Definition Bestandschutz:
Alle Reiter, die bis zum Stichtag 1. Januar 2018 mindestens einen 120 km-Ritt (120 km als Tagesstrecke) oder 2.000 Gesamtkilometer in der Wertung beendet haben, sind von dem vorstehenden Qualifikationsweg (Qualifikation Stufe 1 – 3) befreit. Eine Befreiung des Qualifikationswegs bedeutet sofortige Startzulassung auf allen Streckenlängen bis zu 160 km. Alle anderen Reiter durchlaufen die Qualifikation ab dem aktuell erreichten Status, eine Requalifikation für den bereits erreichten Status ist nicht erforderlich.