Rittunterbrechungen

Bei Distanzritten / Distanzfahrten werden Anzahl, Art und Länge der Rittunterbrechungen  in der Ausschreibung (außer unangekündigte Kontrollen) genannt.
Arten der Rittunterbrechung:

Vet-Check: 

Es kann weiter geritten werden, wenn die Pulsgrenzwerte erreicht sind. Sind die Pulsgrenzwerte innerhalb 20 Minuten nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss. Außerdem kann das Gangwerk kontrolliert werden.

Vet-Gate: 

Die Zeit wird genommen, wenn man in die Kontrolle reitet. Die Pause beginnt, wenn die Pulsgrenzwerte erreicht sind. Die Zeit vom Eingang bis zum Erreichen Pulsgrenzwerte zählt als Reitzeit ab. Sind die Pulsgrenzwerte innerhalb 20 Minuten nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss. Außerdem werden das Gangwerk und weitere Parameter, wie Kapillarfüllzeit, Hautfalte und gegebenenfalls Sattel- und Gurtlage kontrolliert.

Pause: 

Der Puls wird gemessen beim Eingang und innerhalb von 20 Minuten müssen die Pulsgrenzwerte erreicht sein. Die Pause beginnt, wenn man in den Stop reinkommt. Sind die Pulsgrenzwerte innerhalb 20 Minuten nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss. Außerdem werden das Gangwerk und weitere Parameter, wie Kapillarfüllzeit, Hautfalte und gegebenenfalls Sattel- und Gurtlage bei der 2. Pulsmessung kontrolliert.

unangekündigten Kontrollen (bzw. „Radar-Fallen“): 

Unangekündigte Kontrollen sind nicht auf der Streckenkarte eingezeichnet. Hat das Pferd bei Erreichen der Kontrollen den Pulsgrenzwert von 72 erreicht, darf man weiterreiten. Ansonsten hat man 10 Minuten Zeit, auf diesen Wert zu kommen, bzw. 20 Minuten, um auf 64 zu kommen. Schafft man das nicht, führt dies zum Ausschluss.