Genehmigungen

Für einen reibungslosen Ablauf ist ein guter Kontakt zu den Behörden und Grundstückseigentümern unerlässlich. Die meisten stehen einem wohlwollend gegenüber.

Sonja Rothmeier, Kabardiner Distanz 2017, Fotograf: Jan Kirschnik

Es könnte z.B. von den Behörden eine Veranstaltung gestoppt werden, wenn ohne Genehmigung seitens Kreisforstamt, Naturschutzbehörde oder Privatwaldbesitzer im Rahmen der Veranstaltung in einem Wald geritten wird.

Einzuholende Genehmigungen

Es sind Absprachen und Genehmigungen z.B. mit folgenden Zuständigen, Ämtern und Behörden nötig. Man sollte mindestens 3 Monate vor Veranstaltung mit den Zuständigen sprechen.

  • zuständiger Revierförster, Kreisforstamt
  • Verkehrsbehörde (Sicherung der Straßenüberquerungen)
  • Ordnungsamt (Untere Polizeibehörde)
  • Privatwaldbesitzer (insbes. Großgrundbesitzer, z.T. mit eigenen Forstämtern; Auskunft gibt das Kreisforstamt)
  • Veterinäramt (muss informiert werden)
  • Naturschutzbehörde (wird ggf. über’s Forstamt geregelt)

Weitere Absprachen

  • Hofbesitzer für VG, VC, Pause (z.B. bei aussenliegender VK)
  • Landwirte der an der Strecke anliegenden Weiden und Höfe (Pferde, Rinder, …). Nichts ist unangenehmer und gefährlicher als aus der Weide ausbrechende Tiere. Auch gibt es immer wieder einzeln stehende Hengste auf seitabliegenden Weiden … Zudem ist es ein versicherungstechnisches und rechtliches Problem, wenn nicht vorab informiert wurde.

Vorzulegende Unterlagen

Um die Genehmigungen seitens der Ämter möglichst reibungslos zu bekommen, sind vorab Absprachen zur Strecke und Organisation empfehlenswert. Es ist besser, man klärt die Dinge vorab, anstatt kurzfristig z.B. Änderungen der Streckenführung und -länge und damit der Ausschreibung machen zu müssen.

  • Rittkarten
  • Kurze Beschreibung der Veranstaltung („was ist ein Distanzritt“, Ablauf, Anzahl der Teilnehmer)
  • ggf. entsprechende Formulare (z.B. für Verkehrssicherung)
  • Anträge müssen 3, besser 6-8 Wochen vor Veranstaltung eingereicht werden.