Ausrüstung

Die Ausrüstung von Distanzreiter, Distanzfahrer und Pferd (inkl. Hufschutz) auf Distanzrittveranstaltungen ist freigestellt, muss jedoch verkehrssicher sein. Auflagen durch den Distanzritt-Veranstalter, die die Ausrüstung betreffen, sind in der Ausschreibung möglich. Atembeengende Zäumung und direkt auf das Gebiss wirkende Hilfszügel wie Aufsatzzügel, Schlaufzügel oder Ausbinder und andere für Geländeritte unzweckmäßige Hilfsmittel, wie Tie-down, sind verboten.