Tierarztuntersuchungen

Die Pferde werden aus Tierschutzgründen vor (Voruntersuchung), während (Rittunterbrechungen) und nach (Nachuntersuchung) einem Distanzritt / einer Distanzfahrt untersucht. Ist das Pferd nicht reittauglich, führt dies zum Auschluss.

Kontrolliert werden Schleimhäute, Kapillarzustand, Sattel- bzw. Geschirrlage, Flüssigkeitshaushalt, Darmgeräusche, Muskeltonus, Gangwerk und Gesamteindruck.

Beim Distanzritt- oder Fahrt sind die Entscheidungen der Tierärzte, die als Richter fungieren, unanfechtbar. Wichtig ist, dass die Pferde bei den Untersuchungen kontrollierbar sind. Ein unerzogener Hengst kann viel Schaden anrichten und ist ein Grund, das Pferd zu eliminieren.